Bewilligungen · Deutschschweiz
Autoabstellplatz bauen: die Bewilligung, die Pflichtparkplätze, und was ein Platz wirklich kostet
Ein offener Abstellplatz kostet im Mittel rund 6 800 Franken, ein Platz in der Tiefgarage 40 000 bis 80 000. Dazwischen liegen eine Baubewilligung, die fast immer nötig ist, eine Mindestzahl von Plätzen, die die Gemeinde vorschreibt, und eine Ersatzabgabe für jeden Platz, der fehlt.

Wer vor dem Haus einen zweiten Abstellplatz anlegen will, denkt an Kies, Randsteine und einen Samstag mit dem Bagger. Die Gemeinde denkt an etwas anderes: an eine Baubewilligung, an die Zahl der Plätze, die ihr Reglement vorschreibt, und an die Ausfahrt auf die Strasse.
Der Belag ist dabei der kleinste Teil der Frage. Was die einzelnen Beläge pro Quadratmeter kosten und was das Gewässerschutzgesetz zur Versickerung verlangt, steht im Beitrag über Autoabstellplatz, Beläge und Versickerung. Hier geht es um die Bewilligung und um den Preis pro Platz.
Braucht ein Abstellplatz eine Baubewilligung?
In der Deutschschweiz fast immer ja. Die Kantone lassen nur sehr kleine Bauten ohne Bewilligung zu, und Abstellplätze, Carports und Garagen gehören nicht dazu.
Zürich. Die Bauverfahrensverordnung nimmt nur Kleinbauten bis 2,5 Meter Höhe und 6 m² Grundfläche von der Bewilligungspflicht aus, und selbst diese nicht in Kernzonen. Abstellplätze, Carports und Garagen stehen nicht auf der Liste. Ob das vereinfachte Anzeigeverfahren genügt, mit 30 Tagen Frist und stillschweigender Zustimmung, entscheidet die örtliche Baubehörde.
Bern. Das Baubewilligungsdekret führt in Artikel 6 die bewilligungsfreien Vorhaben auf. Kleinbauten sind bis 10 m² und 2,50 Meter Höhe frei. Ein Carport für ein Auto misst rund 15 m² und fällt damit darüber; ein Abstellplatz steht nicht auf der Liste.
Die übrigen Kantone folgen demselben Muster. Im Oberwallis und in der Innerschweiz gilt, was das kantonale Baugesetz und das Baureglement der Gemeinde festhalten. Die Regel für alle: vor dem ersten Spatenstich schriftlich bei der Gemeinde nachfragen.
Die Ausfahrt ist eine eigene Frage. Eine Trottoirabsenkung oder eine neue Einmündung auf die öffentliche Strasse braucht die Zustimmung des Tiefbauamts, bei einer Kantonsstrasse jene der kantonalen Strassenbehörde. Dazu kommen die Abstände zur Nachbarparzelle, die das kantonale Recht und das Nachbarrecht des ZGB regeln.
Wie lange ein solches Verfahren dauert, steht im Beitrag über den echten Zeitplan eines Baugesuchs. Für einen Carport ist ein kleines Verfahren die Regel, aber auch ein kleines Verfahren kennt die öffentliche Auflage.
Wie viele Plätze die Gemeinde verlangt
Beim Neubau und bei einer neuen Wohnung schreibt die Gemeinde eine Zahl von Abstellplätzen vor. Die Regeln sind kantonal und kommunal, und sie gehen in beide Richtungen: Mancherorts gibt es ein Minimum, mancherorts ein Maximum.
| Ort | Regel |
|---|---|
| Kanton Bern, Art. 49 ff. BauV | 1 Wohnung: 1 bis 4 Plätze; 2 Wohnungen: 1 bis 5; 3 Wohnungen: 2 bis 7; ab 4 Wohnungen: 0,5 bis 2 pro Wohnung; dazu mindestens 2 Veloplätze pro Wohnung |
| Stadt Zürich, Parkplatzverordnung | Normalbedarf 1 Platz pro 120 m² Geschossfläche; erlaubt sind je nach Gebiet 10 % in der Altstadt bis 70 bis 115 % im übrigen Stadtgebiet |
| Stadt Luzern, Parkplatzreglement 2026 | 1 Platz pro 100 m² Geschossfläche, mindestens 1 pro Wohnung; je nach Zone davon 0 bis 100 % zulässig |
Zwei Lesarten dieser Tabelle.
Im Kanton Bern ist die Bandbreite gross. Für ein Einfamilienhaus reicht ein Platz, vier sind erlaubt. Wer weniger baut als das Minimum, braucht eine Befreiung und bezahlt in der Regel eine Ersatzabgabe.
In den Städten ist das Maximum die Grenze. In der Zürcher Altstadt sind nur 10 % des Normalbedarfs erlaubt, in Luzern in Zone 1 gar keine Plätze für Bewohner. Wer dort einen zusätzlichen Platz will, bekommt keine Bewilligung, egal zu welchem Preis.
Die Ersatzabgabe: was ein fehlender Platz kostet
Kann oder will eine Bauherrschaft die vorgeschriebenen Plätze nicht erstellen, verlangen viele Gemeinden eine Ersatzabgabe pro fehlenden Platz. Die Beträge sind kommunal, sie werden selten angepasst, und sie liegen weit auseinander:
| Gemeinde | Ersatzabgabe pro Platz |
|---|---|
| Aarau | CHF 4 000 in Wohnzonen, 6 000 bis 8 000 im Zentrum (Reglement von 2007) |
| Thun | CHF 6 000 in offener, 12 000 in geschlossener Bauweise |
| Ostermundigen | CHF 9 122 |
| Stadt St. Gallen | CHF 7 500 im Zentrum, 5 000 im übrigen Stadtgebiet |
| Binningen BL | CHF 15 000, indexiert |
| Pfäffikon ZH | CHF 5 000 |
| Thalwil | rund CHF 10 000 |
| Visp | CHF 3 000 bis 8 000 je nach Zone |
| Stadt Zürich | nach Richtlinien des Stadtrats, tiefer als die Erstellungskosten, bei Neubauten nicht möglich |
Die Stadt Zürich formuliert den Grundsatz, der überall gilt: Die Abgabe muss tiefer sein als die Erstellungskosten eines Platzes. Das macht sie zur Rechnung, die man vor dem Projekt aufstellt. Kostet ein Tiefgaragenplatz 50 000 Franken und die Ersatzabgabe 8 000, ist der Entscheid schnell gefällt, sofern die Gemeinde die Befreiung überhaupt gewährt.
Der aktuelle Betrag steht im Parkplatzreglement der Gemeinde oder in einem Stadtratsbeschluss. Er ist bei der Bauverwaltung zu erfragen, schriftlich, bevor die Zahl der Plätze im Baugesuch festgelegt wird.
Was ein Platz kostet, von offen bis unterirdisch
| Art | Kosten pro Platz | Quelle |
|---|---|---|
| Offener Abstellplatz | CHF 3 800 bis 9 290, Mittel 6 800 | Ofri, 45 Offerten, 2023 |
| Carport | CHF 4 635 bis 14 148 | Ofri |
| davon Planung und Bewilligung | CHF 800 bis 1 600 | Ofri |
| Garage, Fertig- oder Systembau | CHF 6 345 bis 28 386 | Ofri |
| Platz in einer Tiefgarage | CHF 40 000 bis 80 000, schwierige Parzellen 70 000 bis 100 000 | Neho |
Drei Erkenntnisse.
Der offene Platz ist nicht gratis, weil er einfach aussieht. Der Grossteil geht in Aushub und Fundation, und die Randabschlüsse kommen dazu. Die Beläge im Einzelnen stehen im oben verlinkten Beitrag.
Beim Carport wird die Bewilligung mitbezahlt. Die 800 bis 1 600 Franken für Planung und Baugesuch fallen unabhängig von der Grösse an. Wer Carport und Platz später getrennt beantragt, zahlt sie zweimal.
Die Tiefgarage ist der teuerste Quadratmeter des Hauses. Bei einem Mehrfamilienhaus lohnt deshalb der Blick auf die Ersatzabgabe und auf die Bandbreite der Gemeinde, bevor die Zahl der Plätze im Projekt festgeschrieben wird. Wie sich solche Posten in den Gesamtkosten niederschlagen, zeigt der Beitrag über was ein Neubau pro Quadratmeter kostet.
Die Ladestation gleich mitdenken
Wer heute einen Platz baut, legt die Leerrohre mit. Das Merkblatt SIA 2060 unterscheidet Ausbaustufen: A mit Leerrohren und Platzreserve, das Minimum im Neubau; B mit einer Gebäudezuleitung für mindestens 60 % der Plätze; C1 mit Strom bis in die Garage; C2 mit Strom bis zum Platz; D mit installierter Ladestation.
Die Grössenordnung der Kosten: Eine Wallbox mit Installation kostet nach CKW rund 2 000 bis 2 200 Franken. Eine gemeinsame Grundinstallation in einem Mehrfamilienhaus kostet 15 000 bis 100 000 Franken. Basel-Stadt fördert Ladepunkte in privaten Einstellhallen mit 60 % der Kosten, höchstens 1 300 Franken pro Ladepunkt, bis Ende 2030. Ein Leerrohr kostet beim Aushub fast nichts, ein nachträglicher Graben viel.
Die Stellen, an denen das Projekt scheitert
Gebaut, dann gefragt. Ein ohne Bewilligung erstellter Platz kann mit einer Wiederherstellungsverfügung belegt werden. Nachträgliche Baugesuche kosten Gebühren und Zeit, und die Gemeinde muss sie nicht bewilligen.
Die Ausfahrt vergessen. Das Baugesuch für den Platz ersetzt die Bewilligung für die Trottoirabsenkung nicht. Ohne Zustimmung des Tiefbauamts bleibt der Platz ohne legale Zufahrt.
Das Maximum übersehen. In Städten mit Höchstzahlen wird ein zusätzlicher Platz abgelehnt, auch wenn er auf eigenem Grund liegt.
Die Ersatzabgabe nicht eingerechnet. Sie wird mit der Baubewilligung verfügt und vor Baubeginn oder Bezug fällig. In einem knapp gerechneten Budget fehlt sie regelmässig.
Kein Leerrohr gelegt. Die Nachrüstung einer Ladestation an einem fertigen Platz kostet ein Mehrfaches.
Die Checkliste vor dem Baugesuch
- Die Bewilligungspflicht schriftlich bei der Gemeinde geklärt: ordentliches Verfahren oder Anzeigeverfahren.
- Das Parkplatzreglement der Gemeinde gelesen: Minimum, Maximum, Zone.
- Die Ersatzabgabe pro Platz erfragt, mit Datum des geltenden Beschlusses.
- Die Zufahrt mit dem Tiefbauamt oder der kantonalen Strassenbehörde abgesprochen.
- Die Grenzabstände zur Nachbarparzelle nach kantonalem Recht geprüft.
- Leerrohre nach SIA 2060 in der Offerte, mindestens Ausbaustufe A.
- Carport und Platz in einem Gesuch eingereicht, nicht in zwei.
Wo Sie sich hinwenden
Die Behörde. Die Bauverwaltung der Gemeinde für Bewilligung, Parkplatzreglement und Ersatzabgabe; das Tiefbauamt für die Zufahrt.
Carport, Garage und Material. Vier Anbieter:
- PFAFF FertigGaragen AG, Wilerstrasse 207, 9500 Wil, 071 923 58 88, Fertiggaragen
- Uninorm Technic AG, Wohlerstrasse 2, 5623 Boswil, 056 666 01 11, Carports aus Metall und Betonfertiggaragen
- HG Commerciale, Stauffacherquai 46, 8022 Zürich, Baustoffe und Randabschlüsse
- Debrunner Acifer AG, Riedthofstrasse 228, 8105 Regensdorf, 058 235 10 70, Armierung und technische Produkte
Für einen Carport aus Holz führt Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Mühlebachstrasse 8, 8008 Zürich, 044 267 47 77, Informationen zu Holzbaubetrieben.
Adressen erhoben am 21. September 2026 auf den Websites der genannten Unternehmen und Verbände. Sie werden als Dienstleistung publiziert und sind keine Empfehlung der Redaktion.