Bewilligungen · Deutschschweiz
Wanddurchbruch und tragende Wand entfernen: Bewilligung, Statiker und Kosten
Der Durchbruch selbst kostet bei einer Öffnung von 2 auf 2,2 Meter 800 bis 1 000 Franken, die ganze Baustelle mit Abstützung, Sturz und Verkleidung 6 700 bis 10 600. Ob es dafür eine Bewilligung braucht, entscheidet der Kanton, und Zürich sieht das anders als St. Gallen.

Küche und Wohnzimmer verbinden, einen Durchgang verbreitern, eine grosse Fensterfront zum Garten öffnen: Auf dem Papier ist das eine Zeile in der Offerte. Im Haus ist es eine Wand, die etwas getragen hat und während einiger Tage nichts mehr trägt.
Zwei Fragen entscheiden über Budget und Zeitplan. Ist die Wand tragend? Und betrifft die Öffnung die Fassade? Die erste bringt den Bauingenieur ins Spiel, die zweite fast immer die Baubehörde.
Ist die Wand tragend?
Einen verlässlichen Selbsttest gibt es nicht. Es gibt Hinweise, und es gibt Pläne.
Die Hinweise. Eine Wand, die sich auf jedem Geschoss an derselben Stelle wiederholt, eine Wand, auf der die Deckenbalken aufliegen, eine Mittelwand in einem alten Haus: Das sind die üblichen Kandidaten. Die Wandstärke allein entscheidet nichts. In einem auf Ofri publizierten Auftrag aus Steinach SG war die tragende Wand nur 14 Zentimeter stark, 12 Zentimeter Backstein und je ein Zentimeter Innenputz.
Die Pläne. Die Baueingabepläne liegen oft im Archiv der Gemeinde. Darauf sieht man, in welche Richtung die Decken spannen und auf welchen Wänden sie aufliegen. Das ist das erste Dokument, das man verlangt, noch bevor ein Baumeister kommt.
Der Statiker. Ofri formuliert es so: Ein Ingenieur prüft, ob es sich um eine für die Statik wichtige Wand handelt. In einem Altbau, dessen Decken über die Jahrzehnte umgebaut wurden, entscheidet er, nicht der Unternehmer.
Was der Statiker macht und was er kostet
Eine tragende Wand öffnen heisst Lasten umleiten. Was bisher über die ganze Wandlänge nach unten ging, muss nun über einen Träger, dann über zwei Auflager und dann über das, was unter diesen Auflagern liegt.
Konkret legt die statische Berechnung fest:
- den Träger, meist ein Stahlprofil HEB oder IPE, manchmal doppelt, mit Querschnitt und Auflagerlänge auf beiden Seiten;
- die Auflagerbänke, Blöcke aus Beton oder verstärktem Mauerwerk, welche die konzentrierte Last des Trägers auf die verbleibende Wand verteilen;
- die Abstützung während der Arbeiten, also Anzahl und Lage der Spriessen, welche die Decke beim Ausbrechen halten;
- die Kontrolle darunter, Wand im unteren Geschoss und Fundament, die nun zwei Punktlasten statt einer verteilten Last aufnehmen.
Für das Honorar nennen die Schweizer Plattformen ähnliche Spannen. Ofri gibt für den Statiker 500 bis 1 000 Franken an, aus 45 Offerten. Daibau nennt 500 bis 2 000 Franken für die statische Berechnung eines Wanddurchbruchs und 170 bis 270 Franken pro Stunde für eine Besichtigung vor Ort. Bei breiten Öffnungen, Holzbalkendecken oder einem Eingriff in die Fassade wird die Berechnung länger, und das Honorar steigt mit.
Was kostet ein Wanddurchbruch?
Ofri hat 99 Schweizer Offerten für einen Wanddurchbruch ausgewertet. Die Hälfte der Aufträge kostet weniger als 1 641 Franken, die Spanne reicht von 964 bis 3 200 Franken. Diese Zahl deckt nur das Ausbrechen. Dieselbe Auswertung rechnet ein vollständiges Beispiel durch, eine Öffnung von 2 Meter Breite und 2,2 Meter Höhe:
| Posten | Einheit | Von | Bis |
|---|---|---|---|
| Planung, Statik und Vorbereitung | pauschal | CHF 500 | CHF 1 000 |
| Wanddurchbruch | 4,4 m² | CHF 800 | CHF 1 000 |
| Abstützen und Sturz einbauen | pauschal | CHF 500 | CHF 1 000 |
| Bauschutt abführen | pauschal | CHF 400 | CHF 600 |
| Wandöffnung verkleiden | pauschal | CHF 3 000 | CHF 4 000 |
| Boden und Sockelleisten | pauschal | CHF 1 500 | CHF 3 000 |
| Total | CHF 6 700 | CHF 10 600 |
Lesen Sie die Tabelle von unten. Der Durchbruch selbst macht 800 bis 1 000 Franken aus, rund ein Zehntel des Totals. Teuer sind die Anschlussarbeiten: Leibungen verkleiden und den Boden dort schliessen, wo die Wand stand, kostet zusammen 4 500 bis 7 000 Franken.
Für das Abbrechen einer tragenden Wand nennt Ofri CHF 1 620.- bis 2 200.- pauschal, weil der Profi die Wand entfernen und einen Stahlträger einziehen muss. Dazu kommen der Statiker sowie Elektriker oder Sanitär zu 70 bis 90 Franken pro Stunde, wenn Leitungen in der Wand liegen.
Ein realer Auftrag zeigt die Grössenordnung. In Steinach SG lagen die drei Offerten für einen Durchbruch von 2,20 Metern in der tragenden Backsteinwand eines Mehrfamilienhauses von 1986 zwischen 3 444 und 4 614 Franken. Die Offerten stammen von 2018, die Baupreise sind seither gestiegen.
Die Auswertung von Ofri trägt den Datenstand vom 15. April 2026. Sie gibt die Grössenordnung, nicht Ihren Preis: Eine Bruchsteinmauer von 50 Zentimetern bricht man nicht zum Preis einer Backsteinwand von 12 aus, und ein Träger, der durch ein enges Treppenhaus ins Obergeschoss muss, kostet Arbeitszeit. Wer Offerten vergleicht, achtet auch darauf, ob in Regie oder pauschal abgerechnet wird: Ein Durchbruch in Regie hat keine Obergrenze.
Braucht es eine Baubewilligung?
Das Bundesrecht beantwortet die Frage nicht. Jeder Kanton legt fest, was ohne Bewilligung gebaut werden darf, und die Listen unterscheiden sich. Die entscheidende Unterscheidung ist überall dieselbe: innen oder Fassade.
Wanddurchbruch: die Regeln pro Kanton
Zürich
Die Bauverfahrensverordnung nimmt in Bauzonen ausdrücklich aus: das Beseitigen von inneren Trennwänden zwischen Wohnräumen oder Verändern von Öffnungen in solchen Wänden (§ 1 lit. b BVV). Ob eine tragende Innenwand darunter fällt, sagt der Wortlaut nicht. Klären Sie es schriftlich mit dem Bauamt, bevor Sie sich darauf verlassen.
Für die Fassade gilt das Anzeigeverfahren: Die Veränderung einzelner Fassadenöffnungen, insbesondere von Türen und Fenstern, ist ausdrücklich genannt (§ 14 lit. f). Aussteckung und öffentliche Bekanntmachung entfallen, die Behandlungsfrist beträgt 30 Tage (§ 13).
Bern
Das Baubewilligungsdekret befreit bauliche Änderungen im Gebäudeinnern, die nicht mit einer bewilligungspflichtigen Nutzungsänderung verbunden sind und nicht die Brandsicherheit betreffen (Art. 6 Abs. 1 lit. d BewD). Betrifft das Vorhaben ein Baudenkmal, ein Ortsbildschutzgebiet oder deren Umgebung, ist es trotzdem bewilligungspflichtig (Art. 7 Abs. 2).
Ist eine neue Fassadenöffnung bewilligungspflichtig, kommt die kleine Baubewilligung in Frage: Betrifft ein Vorhaben, etwa eine Änderung, nur die Nachbarn, genügt die Mitteilung an sie statt einer Publikation (Art. 27).
Luzern
Die Planungs- und Bauverordnung arbeitet mit einer Generalklausel: Bewilligungsfrei ist, was nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge kein Interesse der Öffentlichkeit oder der Nachbarn an einer Vorabkontrolle weckt (§ 54 Abs. 1 PBV). Die Beispielliste nennt keine Innenwände. Im vereinfachten Verfahren werden unter anderem wesentliche Veränderungen der Fassaden und Änderungen mit Baukosten unter 80 000 Franken beurteilt (§ 53 Abs. 2 lit. d und e).
St. Gallen
Das Planungs- und Baugesetz unterstellt jede Änderung von Bauten der Bewilligung (Art. 136 Abs. 1 PBG) und nimmt in der Bauzone geringfügige Änderungen im Innern bestehender Gebäude aus (Abs. 2 lit. g). Ein Eingriff ins Tragwerk ist selten geringfügig. Für Vorhaben, die weder Einspracheberechtigte noch wesentliche öffentliche Interessen berühren, gibt es auf Antrag das Meldeverfahren (Art. 142).
Aargau
Die Bauverordnung zählt die bewilligungsfreien Vorhaben auf (§ 49 BauV): Einfriedungen, Kleinstbauten, Gartenanlagen. Innere Umbauten stehen nicht auf dieser Liste. Ob Ihr Durchbruch eine Bewilligung braucht, klären Sie mit dem Gemeinderat, bevor die Spriessen stehen.
Die neue Fensterfront
Eine Öffnung in der Fassade verändert das Erscheinungsbild des Gebäudes. Keiner der fünf Kantone nennt sie ausdrücklich bewilligungsfrei. Verschieden ist das Verfahren, vom Anzeigeverfahren bis zur ordentlichen Bewilligung mit Baugespann. Der echte Zeitplan eines Baugesuchs bestimmt dann den Baubeginn, nicht der Terminkalender des Baumeisters.
Und überall gilt: Bewilligungsfrei heisst nicht statikfrei. Die Verantwortung für die Tragsicherheit bleibt bei der Bauherrschaft.
Stockwerkeigentum und Miete
Im Stockwerkeigentum gehört die tragende Wand nicht Ihnen. Nach Art. 712b ZGB können die Bauteile, die für den Bestand, die konstruktive Gliederung und Festigkeit des Gebäudes von Bedeutung sind oder seine äussere Gestalt bestimmen, nicht zu Sonderrecht ausgeschieden werden. Eine tragende Wand ist gemeinschaftlich, auch innerhalb Ihrer Wohnung. Die Fassade ebenso.
Es braucht also einen Beschluss der Stockwerkeigentümerversammlung. Welche Mehrheit, hängt von der Art der Arbeiten nach Art. 647c bis 647e ZGB und vom Reglement ab; die Einzelheiten stehen im Beitrag zu Erneuerungsfonds und Mehrheiten im Stockwerkeigentum. Ofri hält fest: Bei Mehrfamilienhäusern muss der Durchbruch mit allen Beteiligten abgesprochen werden.
In der Miete nichts ohne Unterschrift. Nach Art. 260a OR darf der Mieter Erneuerungen und Änderungen an der Sache nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters vornehmen.
Gebäudeversicherung und Meldung
Ein einzelner Durchbruch verändert den Neuwert eines Hauses kaum. Ein Umbau, zu dem er gehört, neue offene Küche, Fensterfront, Anbau, verändert ihn. Solche Arbeiten meldet man der kantonalen Gebäudeversicherung, sonst ist das Haus unterversichert.
Auf der Baustelle prüfen Sie, ob die Unternehmung eine Betriebshaftpflicht für Schäden an Dritten hat, und bei einem Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus lohnt sich die Frage nach einer Bauherrenhaftpflichtversicherung für die Dauer der Arbeiten.
Die Stellen, an denen die Ausführung scheitert
Keine Berechnung. Der Unternehmer «kennt diese Wände», setzt ein «grosszügig bemessenes» Profil und fängt an. Wenn ein Riss kommt, hat niemand die Bemessung unterschrieben.
Ungenügend abgestützt. Die Spriessen stehen vor dem ersten Schlag, beidseits der Wand, auf einem tragfähigen Untergrund. Eine Spriesse auf einem schwimmenden Parkett oder einem Unterlagsboden mit Bodenheizung leitet die Last dorthin, wo sie nicht hingehört.
Der Träger ohne genügendes Auflager. Der Träger muss beidseits so tief ins Mauerwerk einbinden, wie die Berechnung verlangt, und auf einer Auflagerbank liegen. Auf drei Hohlziegeln drückt er sein Auflager kaputt.
Risse beim Nachbarn. Im Reihenhaus oder Mehrfamilienhaus lassen Sie vor Baubeginn ein Rissprotokoll der Nachbarräume erstellen, mit datierten Fotos. Ohne dieses lässt sich nicht beweisen, dass ein Riss schon vorher da war.
Der Brandschutz. Ein Stahlprofil verliert unter Hitze seine Tragfähigkeit. In einem Mehrfamilienhaus sagt der Ingenieur oder Architekt, ob der Träger nach den Brandschutzvorschriften für das Tragwerk verkleidet werden muss.
Asbest im alten Verputz. In Bauten vor 1990 können Putze, Kleber und Platten Asbest enthalten. Gebrochen wird nach der Schadstoffuntersuchung, nicht vorher.
Leitungen in der Wand. Strom, Wasser, Heizung: Eine Innenwand ist selten leer. Das Umlegen wird separat und nach Stunden abgerechnet, und es ist der Posten, der Pauschalofferten sprengt.
Ein Durchbruch ist oft Teil einer grösseren Baustelle. Für ein ganzes Haus gibt das Budget einer Altbausanierung pro Quadratmeter den Rahmen.
Die Checkliste vor dem Durchbruch
- Die Baueingabepläne im Gemeindearchiv verlangt.
- Den Bauingenieur beigezogen: Ist die Wand tragend, und mit welchem Träger wird sie geöffnet?
- Die unterschriebene statische Berechnung: Profil, Auflagerlänge, Auflagerbänke, Abstützung.
- Die Baubehörde schriftlich gefragt: bewilligungsfrei, Anzeige- oder Meldeverfahren, ordentliche Bewilligung.
- Im Stockwerkeigentum den Versammlungsbeschluss, in der Miete die schriftliche Zustimmung.
- Die Schadstoffuntersuchung, wenn das Haus vor 1990 gebaut wurde.
- Das Rissprotokoll bei den Nachbarn im Reihen- oder Mehrfamilienhaus.
- Eine vollständige Offerte: Durchbruch, Abstützung, Träger, Schutt, Leitungen, Verkleidung und Boden.
Wo Sie sich hinwenden
Der Bauingenieur und der Stahlbauer. Drei Adressen, um jemanden zu finden, der die Berechnung unterschreibt oder den Träger setzt:
- suisse.ing (früher usic), Verband der beratenden Ingenieurunternehmen, Effingerstrasse 1, 3001 Bern, 031 970 08 88, Mitgliedersuche online
- SIA Sektion Zürich, Kirchenweg 5, 8034 Zürich, 044 383 96 00
- Stahlbau Zentrum Schweiz (SZS), Seestrasse 105, 8002 Zürich, 044 261 89 80, Fachverband des Stahlbaus
Der Träger. HEB- und IPE-Profile bestellt meist der Stahlbauer, Schlosser oder Baumeister beim Stahlhandel:
- Debrunner Acifer AG, Zentrallager, Dinkelbergstrasse 15, 4127 Birsfelden, Stahl und Metalle, knapp 30 Standorte in der Schweiz
Die Hauseigentümer. Für Fragen zu Verfahren, Stockwerkeigentum und Miete:
- HEV Schweiz, Seefeldstrasse 60, 8032 Zürich, 044 254 90 20
Adressen erhoben am 5. Oktober 2026 auf den Websites der genannten Unternehmen und Verbände. Sie werden als Dienstleistung publiziert und sind keine Empfehlung der Redaktion.