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Förderung · Deutschschweiz

Förderprogramm: was Ihr Kanton wirklich zahlt, Massnahme für Massnahme

Sechzig Franken pro Quadratmeter in Zürich, hundertvierzig in Genf: Der Unterschied ist kein Rechenfehler, sondern Föderalismus. Die Zürcher Ansätze 2026, und die zwei Schwellen, die anderswo nicht existieren.

Fassade eines Einfamilienhauses während der Dämmung, Mineralwollplatten an der Wand befestigt, Gerüst davor, alter Verputz noch teilweise sichtbar.
Der Beitrag rechnet sich auf gedämmte Quadratmeter, nicht auf die Rechnung.

Das Gebäudeprogramm ist der wichtigste öffentliche Hebel der energetischen Sanierung in der Schweiz. Es wird aus zwei Quellen gespeist: dem Bund, über die Teilzweckbindung der CO₂-Abgabe, und dem Kanton, aus eigenen Mitteln. Genau deshalb gibt es nicht einen Ansatz, sondern sechsundzwanzig.

Und genau deshalb nützen allgemeine Artikel über «Fördergelder für Sanierungen» nichts: Ohne Kantonsname und Jahrgang bedeutet ein Betrag gar nichts.

Was folgt, beschreibt das Zürcher Programm 2026. Die Mechanik gilt überall; die Beträge nicht.

Das Prinzip: gefördert wird eine Leistung, nicht eine Rechnung

Das ist das häufigste Missverständnis. Der Dämmbeitrag erstattet keinen Prozentsatz Ihrer Baukosten. Er zahlt einen Betrag pro gedämmtem Quadratmeter, und dieser Betrag hängt vom erreichten U-Wert ab.

Der Kanton Zürich zahlt für die Wärmedämmung von Dach, Wand und Boden bis 60 Franken pro Quadratmeter.

Zwei Schwellen kommen dazu, die es in dieser Form nicht in jedem Kanton gibt:

Regel Wirkung
Mindestbeitrag CHF 2 000 Beiträge darunter werden nicht ausbezahlt
Maximalbeitrag CHF 500 000 Obergrenze pro Gesuch

Die erste Schwelle ist die praktisch relevante. Bei 60 Franken pro Quadratmeter braucht es rund 34 Quadratmeter gedämmte Fläche, damit überhaupt etwas ausbezahlt wird. Eine einzelne Kellerdecke oder ein kleiner Dachabschnitt fällt durch, und wer die Massnahmen über drei Jahre verteilt, kann sich um den Beitrag bringen, den dasselbe Bauvolumen in einem Gesuch ausgelöst hätte. Wer den Estrich dämmen will, sollte zudem wissen: Zürich fördert den Estrichboden gar nicht, nur das Dach.

Die praktische Folge: Massnahmen bündeln, nicht stückeln.

Die Wärmepumpe: ein Pauschalbetrag

Der Ersatz einer Öl-, Gas- oder Elektroheizung durch eine Wärmepumpe wird gesondert gefördert. Ein Holzofen als Zusatzheizung erhält nichts: Gefördert wird nur, was zur Hauptheizung wird. Im Kanton Zürich beträgt der Beitrag für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bis 15 kW thermisch 2 900 Franken.

Zum Vergleich: Der Kanton Waadt zahlt für dieselbe Maschine im Einfamilienhaus 5 000 Franken. Fast das Doppelte, für dieselbe Anlage, hundert Kilometer weiter.

Das ist keine Ungereimtheit, sondern die Konsequenz daraus, dass jeder Kanton sein Programm selbst finanziert und selbst gewichtet. Zürich setzt seine Mittel anders ein als die Waadt, zum Beispiel über die schärferen Vorschriften des Energiegesetzes, die den fossilen Ersatz ohnehin stark einschränken.

Der Bericht, der sich selbst bezahlt

Der Kanton fördert auch die Analyse. Der GEAK Plus, die Energieetikette mit Beratungsbericht, wird mit 1 000 Franken für Einfamilienhäuser und 1 500 Franken für Mehrfamilienhäuser unterstützt.

Auf dem Markt kostet ein GEAK Plus rund 1 500 bis 2 000 Franken. Nach Abzug des Beitrags liegt er also etwa auf dem Preis eines einfachen GEAK, der gar nicht gefördert wird.

Der Bericht ist der einzige Ort, an dem die Reihenfolge der Massnahmen durchgerechnet wird: welche Massnahme wie viel kostet, wie viele Klassen sie bringt, und welchen Beitrag sie auslöst. Er beantwortet die Frage, mit der jede Sanierung beginnt, womit anfangen?

Das Gefälle zwischen den Kantonen, in einer Zeile

Die Dämmbeiträge unterscheiden sich um den Faktor drei bis vier. Vergleichende Erhebungen verorten Genf bei rund 140 Franken pro Quadratmeter, Uri bei 150, Glarus bei 140, das Wallis bei 70, Neuenburg bei 60, während Bern, Waadt und Freiburg im Bereich von 50 bis 60 Franken liegen. Zürich liegt mit bis zu 60 Franken in dieser mittleren Gruppe.

Zwei Eigentümerinnen beidseits einer Kantonsgrenze erhalten für dasselbe Bauvorhaben nicht dasselbe. Das ist keine Panne, das ist Energieföderalismus.

Die Reihenfolge, die über den Beitrag entscheidet

Eine Regel schlägt alle anderen: Das Gesuch wird vor Baubeginn eingereicht. Eine begonnene Baustelle ist eine nicht geförderte Baustelle, in jedem Kanton. Im Kanton Zürich müssen Gesuche zwingend über das Online-Portal laufen.

Die Reihenfolge, die funktioniert:

  1. Einen GEAK Plus erstellen lassen, er ist gefördert und sagt, welche Massnahme am meisten bringt.
  2. Dämmstärken und Geräte nach den Schwellen des Ansatzes wählen, nicht umgekehrt.
  3. Massnahmen bündeln, damit der Mindestbeitrag von 2 000 Franken sicher überschritten wird.
  4. Gesuch einreichen, Entscheid abwarten.
  5. Erst dann die Arbeiten vergeben.
  6. Am Schluss die Nachweise liefern.

Drei Viertel der Ablehnungen gehen auf übersprungenen Punkt 4 zurück.

Wo Sie sich hinwenden

Zuerst die kantonale Energiefachstelle. Sie publiziert den bei Ihnen geltenden Ansatz, und nur er ist massgebend. Das Zürcher Förderprogramm 2026 ist öffentlich und beschreibt jede Massnahme mit ihren Bedingungen; die Energie-Hotline des Kantons beantwortet Einzelfragen.

Material, Dämmstoff und Befestigungen. Vier Anbieter in der Deutschschweiz:

  • HG Commerciale, Hauptsitz Stauffacherquai 46, 8022 Zürich, 43 Verkaufsstellen
  • Bringhen AG, Kantonsstrasse 32, 3930 Visp, Bringhen Group, Baumaterial und Holz
  • Debrunner Acifer Bewehrungen AG, Riedthofstrasse 228, 8105 Regensdorf, 058 235 10 70, technische Produkte und Befestigungen
  • Richner, Ausstellung Zürich, Albisriederstrasse 253, 8047 Zürich, 044 438 25 25, Baumaterial und Platten

Die Betriebe, die ausführen. Baumeisterverband Zürich/Schaffhausen, Sempacherstrasse 15, 8032 Zürich, 044 385 90 80, mit Mitgliederverzeichnis auf bau.ch. Für die Gebäudetechnik: suissetec, Auf der Mauer 11, 8001 Zürich, 043 244 73 00, Sektion Bern an der Länggasse 12, 3052 Zollikofen, 031 910 50 20.

Adressen erhoben am 20. August 2026 auf den Websites der genannten Unternehmen und Verbände. Sie werden als Dienstleistung publiziert und sind keine Empfehlung der Redaktion.

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